Pressemitteilung vom Augsburger Klimacamp am 2.8.2022

So reagiert die Polizei auf die Veröffentlichung der umstrittenen Hausdurchsuchung bei Klimacamper Alexander Mai

Im April dieses Jahres geriet die Abteilung „Staatsschutz“ der Augsburger Polizei in die Schlagzeilen, als sie in aller Früh mit einer Hausdurchsuchung in den intimen Schutzbereich des ehemaligen Bundestagskandidaten und Klimaaktivisten Alexander Mai (26) eingriff, seine privaten technischen Geräte sowie seinen Arbeitslaptop konfiszierte und sich so Zugang zu großen Teilen der vertraulichen digitalen Kommunikation der Augsburger Klimagerechtigkeitsbewegung verschaffte. Sechs Monate zuvor hatte Mai auf der Facebook-Seite der Augsburger AfD unter einem ihrer sexistischen und fremdenfeindlichen Beiträge ein Zeitungsfoto des Hamburger Pimmelgate-Skandals verlinkt, worin die Abteilung „Staatsschutz“ eine verfolgenswerte Beleidigung sah. Die Abteilung „Staatsschutz“ begründete ihren Übergriff damit, Mais Urheberschaft am Kommentar nachweisen zu wollen – obwohl daran kein Zweifel bestand, da Mai den Kommentar unter seinem vollen Namen veröffentlichte und dies auch nicht bestritt.

Besonders brisant an dem Vorstoß: Wie das polizeiliche Durchsuchungsprotokoll bestätigt, verweigerte die Abteilung „Staatsschutz“ Mai während der Durchsuchung sein Recht, seine Anwältin hinzuziehen. Dieses Recht steht in Deutschland allen Betroffenen von Hausdurchsuchungen zu.1 „Ich wusste, dass mir das Recht auf einen Anruf zustand“, so Mai, „aber nicht nur untersagten mir die vier Polizisten den Anruf, sie schüchterten mich auch mit ihrer Sprache und ihrer Körperhaltung entsprechend ein, dass es unmittelbare, schmerzhafte Konsequenzen hätte, wenn ich zum Telefon greife.“

Nachdem Mai und seine Mitstreiter*innen vom Augsburger Klimacamp den Vorstoß mit geschwärzten persönlichen Daten öffentlich machten, wurde nun ein zweites, zusätzliches Verfahren gegen Mai eröffnet. Die transparente öffentliche Information des Klimacamps über das laufende Verfahren sei ein strafbahres Vergehen, Mai ist für den morgigen Mittwoch (3.8.2022) vorgeladen. „Der Staatsschutz merkt selbst, dass er nichts gegen mich in der Hand hat. Deswegen versucht er, uns mit langer und harter Repression unterzukriegen. Dass das nichts als kurze, schlaffe Einschüchterungsversuche sind, ist uns aber klar“, so Mai.

„Wir sind nicht wütend, wir sind enttäuscht“, schätzt Klimacamperin Charlotte Lauter (19) den neuen Repressionsversuch ein. Denn schon die Ermittlungen im ursprünglichen Hamburger ‚Pimmelgate‘-Fall wurden von der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft bereits im März 2022 eingestellt „‚Pimmelgate‘-Verfahren eingestellt – Zu klein für öffentliches Interesse“ titelte die taz dazu vergangene Woche (Artikel bei Netzpolitik.org). Damals richtete ein Twitter-Nutzer in Kritik von dessen doppelten Standards in der Corona-Pandemie die Äußerung „Du bist so 1 Pimmel“ an den Hamburger Innensenator. Im Augsburger „Pimmelgate Süd“ gab es eine solch explizite Äußerung nie, Mai verlinkte nur ein Titelbild eines Online-Zeitungsartikels zu jenem Fall. „Die Bürger*innen Augsburgs werden sich natürlich fragen, warum der ‚Staatsschutz‘ sich mit solchen Pimmeleien abgibt statt Verbrechen nachzugehen“, konstatiert Mai.

  1. § 137 StPO ohne Aufhebung durch § 24 BayPAG; Kanzlei Röttig: „Die Beamten müssen den Betroffenen eine gewisse Zeit einräumen, um einen Anwalt kontaktieren zu können. Es ist der Polizei nicht gestattet, Ihnen ein Telefonat mit dem Anwalt zu untersagen.“, Strafverteidiger Thomas Penneke: „Die Polizei spricht oft ein Telefonverbot während der Hausdurchsuchung aus. Sollten Sie Ihren Anwalt anrufen wollen, ist das Verbot rechtswidrig. Lassen Sie sich hiervon nicht abbringen.“, Baumann Mayer Seidel & Partner mbB: „Am Anruf [des Anwalts] hindern darf man Sie nicht. Sie haben das Recht, auch während der Durchsuchung zu telefonieren.“